Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,73921
VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598 (https://dejure.org/2021,73921)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26.11.2021 - B 7 K 21.30598 (https://dejure.org/2021,73921)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26. November 2021 - B 7 K 21.30598 (https://dejure.org/2021,73921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,73921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 73 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1
    Eritrea: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft durch Mutterschaft rechtmäßig; Einzug zum allenfalls zivilen Teil des Nationaldienst unwahrscheinlich und zumutbar; Annahme Diasporastatus zumutbar; detaillierte Beschreibung der Sach- und Rechtslage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Vielmehr gibt es eine relativ große Gruppe von eritreischen Staatsangehörigen, die ihren Status gegenüber ihrem Heimatland freiwillig durch Abgabe der Reueerklärung und Zahlung der Aufbausteuer legalisiert haben (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20, juris-Rn. 53 m.w.N.).

    Ausgehend vom Inhalt der abzugebenden Erklärung, die einerseits ein selbstbelastendes Schuldeingeständnis und andererseits die Erklärung von Reue als solcher enthält (vgl. hierzu näher OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20, juris-Rn. 44 ff.), ist zwar der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen - und nicht etwa des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG doch ergibt sich aus den weiteren Umständen, dass Abgabe und Entgegennahme der Erklärung mit einer geringen Ernsthaftigkeitserwartung einhergehen und dass die tatsächlichen Folgen dem Erklärungsinhalt widersprechen.

    Die Klägerin wird auch nicht vor das Dilemma gestellt, entweder wegen der zu offenbarenden Handlung oder wegen einer falschen Auskunft oder Aussage belangt zu werden (vgl. zum Ganzen ausführlich OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20, juris-Rn. 44 ff.).

    Unabhängig von diesen Erwägungen kommt in Betracht, dass die Klägerin als Empfängerin von Sozialleistungen nicht die volle Steuer in Höhe von 2 % entrichten muss, sondern nur einen "Minimalbetrag" (vgl. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 09.12.2020 in der Fassung vom 25.01.2021, S. 26 und hierzu OVG Lüneburg, U.V. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris-Rn. 40 ff.).

    Es ist insbesondere weder eine Erhebung der Diaspora-Steuer durch unerlaubte Mittel ersichtlich noch eine völkerrechtswidrige Verwendung der eingenommenen Steuern feststellbar (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 18.3.2021 - 8 LB 97/20 - juris-Rn. 42 m.w.N.).

  • VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17

    Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Soweit der Diaspora-Status voraussetzt, dass der Betreffende ein Schuldeingeständnis abgibt, ist nicht ersichtlich, dass die Abgabe einer solchen Reueerklärung der Klägerin unzumutbar wäre (vgl. VG Trier, U.v. 16.8.2049 - 1 K 6280/17.TR - juris).

    Insoweit haben Teile der jüngeren Rechtsprechung mit durchgreifenden Erwägungen ein ernsthaftes Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK verneint - die herangezogenen Maßstäbe gelten für die Prüfung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG in entsprechender Weise (vgl. Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Auflage 2020, § 19, Rn. 238 ff.; Kluth in BeckOK AusIR, AsylG § 4, Rn. 11 ff.) - bzw. einer "flagranten" Verletzung des Art. 4 Abs. 2 EMRK eine Absage erteilt (vgl. ausführlich BVGer (Schweiz), U.v. 10.07.2018 - E-5022/2917; VG Trier, U.v. 16.8.2049 - 1 K 6280/17.TR - juris), soweit nicht bereits das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands nach Art. 4 Abs. 3 EMRK für einschlägig gehalten wurde (vgl. VG Gießen, U.v. 19.1.2018 - 6 K 1010/17.GI.A; VG SH, U.v. 22.10.2018 - 3 A 365/17; VG Potsdam, U.v. 1 7 .

  • RG, 30.10.1931 - I 30/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt vollendet sich die

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Bei den Personen, die freiwillig und mit "Diaspora-Status" nach Eritrea zurückgekehrt sind, ist davon auszugehen, dass sie in ihrer großen Mehrheit nicht verfolgt wurden (vgl. SEM - Focus Eritrea, Update Nationaldienst und illegale Ausreise, von 10.08.2016, S. 32 ff., 42 ff.; Danish Refugee Council, Eritrea, National service, exit and entry, von Januar 2020, S. 30/31; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 09.12.2020 in der Fassung vom 25.01.2021, S. 21 ff. sowie Accord, Information zum Militärdienst vom 09.05.2017 und hierzu VG Saarland, U.v. 19.2.2021 - 3 K 739/20 - juris).

    Eine Unzumutbarkeit der Auseinandersetzung mit den eritreischen Behörden zur Ermöglichung einer faktischen Straffreiheit bei Rückkehr ergibt sich auch nicht daraus, dass der Klägerin die Zahlung von Geldbeträgen auferlegt werden dürfte (sog. Diaspora-Steuer, vgl. hierzu etwa Danish Refugee Council, Eritrea - National Service, exit and entry, vom Januar 2020, S. 30/31).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Dies gilt unabhängig davon, dass dem Sohn der Klägerin mit Bescheid vom 29.08.2019 die Flüchtlingseigenschaft und die Asylberechtigung zuerkannt wurden, denn es ist eine realitätsnahe Betrachtung der Rückkehrsituation anzustellen, bei der eine Kernfamilie mit minderjährigen Kindern nicht auseinandergerissen wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18-juris).
  • VG Potsdam, 17.02.2016 - 6 K 1995/15

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Eritrea)

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    2 0 1 6 - V G 6 K 1995/15.A-juris).
  • VG Schleswig, 22.10.2018 - 3 A 365/17

    Risiko für außerhalb Eritreas aufgewachsene Eritreer

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Insoweit haben Teile der jüngeren Rechtsprechung mit durchgreifenden Erwägungen ein ernsthaftes Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK verneint - die herangezogenen Maßstäbe gelten für die Prüfung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG in entsprechender Weise (vgl. Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Auflage 2020, § 19, Rn. 238 ff.; Kluth in BeckOK AusIR, AsylG § 4, Rn. 11 ff.) - bzw. einer "flagranten" Verletzung des Art. 4 Abs. 2 EMRK eine Absage erteilt (vgl. ausführlich BVGer (Schweiz), U.v. 10.07.2018 - E-5022/2917; VG Trier, U.v. 16.8.2049 - 1 K 6280/17.TR - juris), soweit nicht bereits das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands nach Art. 4 Abs. 3 EMRK für einschlägig gehalten wurde (vgl. VG Gießen, U.v. 19.1.2018 - 6 K 1010/17.GI.A; VG SH, U.v. 22.10.2018 - 3 A 365/17; VG Potsdam, U.v. 1 7 .
  • VG Gießen, 19.01.2018 - 6 K 1010/17
    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Insoweit haben Teile der jüngeren Rechtsprechung mit durchgreifenden Erwägungen ein ernsthaftes Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK verneint - die herangezogenen Maßstäbe gelten für die Prüfung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG in entsprechender Weise (vgl. Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Auflage 2020, § 19, Rn. 238 ff.; Kluth in BeckOK AusIR, AsylG § 4, Rn. 11 ff.) - bzw. einer "flagranten" Verletzung des Art. 4 Abs. 2 EMRK eine Absage erteilt (vgl. ausführlich BVGer (Schweiz), U.v. 10.07.2018 - E-5022/2917; VG Trier, U.v. 16.8.2049 - 1 K 6280/17.TR - juris), soweit nicht bereits das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands nach Art. 4 Abs. 3 EMRK für einschlägig gehalten wurde (vgl. VG Gießen, U.v. 19.1.2018 - 6 K 1010/17.GI.A; VG SH, U.v. 22.10.2018 - 3 A 365/17; VG Potsdam, U.v. 1 7 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 19 A 1857/19
    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Vielmehr beschränkt sich die durch willkürliches Agieren der eritreischen Behörden geprägte Einberufung von Angehörigen dieses Personenkreises in den zivilen Sektor des Nationaldienstes auf regionale Einzelfälle (vgl. OVG NRW, B.v. 21.9.2020 - 19 A 1857/19.A-juris-Rn. 62 ff. m.w.N.).
  • OVG Saarland, 21.03.2019 - 2 A 7/18

    Keine generelle politische Verfolgung wegen drohender Einberufung zum

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Auch eine Ableitung des Schutzstatus von ihrem Sohn scheidet aus, denn dieser verfügt nicht über einen originären Status, sondern die zuerkennende Entscheidung des Bundesamts vom 29.08.2019 basiert auf dem (seinerzeitigen) Schutzstatus seiner Eltern (vgl. OVG Saarland, U.v. 21.3.2019 - 2 A 7/18 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.11.2021 - B 7 K 21.30598
    Auch wenn die Erklärung nicht erzwungen werden kann, so wird die Weigerung, sie abzugeben, vom Aufenthaltsrecht allerdings ebenso wenig honoriert wie im Bereich des Asyl- und Flüchtlingsrechts (vgl. BVerwG, U.v. 1 0 . 1 1 . 2 0 0 9 - 1 C 19/08 - j u r i s m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • VG Saarlouis, 19.02.2021 - 3 K 739/20

    Asylrecht -Hauptsacheverfahren

  • VG Sigmaringen, 16.02.2022 - 5 K 4651/20
    Vor diesem Hintergrund muss der Kläger befürchten, dass sein Schutzstatus widerrufen wird, wenn er einen eritreischen Nationalpass annimmt (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2021 - 4 K 4266/20 -, juris; zu Widerrufsverfahren vgl. beispielhaft VG Bayreuth, Urteil vom 26.11.2021 - B 7 K 21.30598 -, juris).
  • VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21

    Eritrea: Widerruf des subsidiären Schutzes einer (lt. Sachstand) eritreischen

    unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auszugehen bzw. diese zumutbar sei (so etwa: VG Minden, Urt. v. 14. März 2022 - 10 K 1422/20.A - VG Stuttgart, Urt. v. 26. Januar 2022 - A 12 K 6773/19 - VG Trier, Urt. v. 28. September 2021 - 9 K 2214/20.TR - VG Bremen, Urt. v. 30. November 2021 - 7 K 83/20 - VG Bayreuth, Urt. v. 26. November 2021 - B 7 K 21.30598-; VG Gießen, Urt. v. 11. Februar 2022 - 6 K 1206/19.GI.A - VG Kassel, Urt. v. 10. März 2021 - 1 K 2645/19.KS.A - a. A.: VG Münster, Urt. v. 10. September 2019 - 11 K 5924/16.A - VG Magdeburg, Urt. v. 22. Mai 2019 - 8 A 218/19 - juris).
  • VG Stuttgart, 26.01.2022 - A 12 K 6773/19

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder ernsthafter Schaden

    Insofern besteht bei verheirateten oder schwangeren Frauen sowie bei Mütter eritreischer Staatsangehörigkeit im dienstpflichtigen Alter regelmäßig keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie im Fall ihrer Rückkehr nach Eritrea in den Nationaldienst eingezogen werden (vgl. VG Bayreuth Urt. v. 26.11.2021 - B 7 K 21.30598 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht